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Compliance-Berichte zur Zeiterfassung

Emply bietet einen einfachen, umsetzbaren Zeiterfassungsbericht für die Rollen HR, Admin und People Manager.

Der Bericht visualisiert alle Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie, sodass Sie sich an Ihre Mitarbeiter wenden und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen können, um sicherzustellen, dass sie nur zu den entsprechenden Zeiten arbeiten und ausreichend Pausen einlegen.

1. Um Zugriff auf den Zeiterfassungsbericht zu gewähren, folgen Sie bitte den Schritten unter Erste Schritte in der Zeiterfassung um zum Zugangsbereich für die Zeiterfassung zu gelangen.

2. Sobald Sie die Rolle ausgewählt haben, für die Sie den Zugriff auf den Zeiterfassungsbericht verwalten möchten können Sie der Rolle Folgendes gestatten (wir empfehlen, dass dieser Bericht nur für die Rollen HR, Admin und People Manager angezeigt wird):

  • Alle Mitarbeiterdaten der Zeiterfassung anzeigen (für Admin- und HR-Rollen)

  • Benutzerdefinierten Zugriff anzeigen, z. B. nur die Zeiterfassungsdaten von Teammitgliedern (für People Manager-Rollen)

  • Den Bericht vollständig ausblenden

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So greifen Sie auf den Compliance-Bericht der Zeiterfassung zu

Aktuell wird der Compliance-Bericht zur Zeiterfassung an einer anderen Stelle als die übrigen Berichte gespeichert. Dieser wird in Zukunft verschoben, aber folgen Sie vorerst den folgenden einfachen Schritten, um auf diesen Bericht zuzugreifen.

Sobald Sie als HR- oder Admin-Benutzer angemeldet sind, öffnen Sie das Menü > gehen Sie zu „Mitarbeiter“ > gehen Sie dann zu „Zeit und Registrierung“:

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Sie werden nun zum neuen Compliance-Bericht zur Zeiterfassung gelangen.

Beim Laden der Seite wird der Bericht automatisch nach Mitarbeitern gefiltert, die die Vorschriften nicht einhalten, sodass Sie Verstöße sofort erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Als Datumsbereich werden standardmäßig die letzten 4 Monate ausgewählt.

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Sie können ganz einfach umschalten, je nachdem ob Sie die Mitarbeiter sehen wollen, die die Vorschriften eingehalten haben oder nicht. Sie können auch den Datumsbereich der Tabelle beliebig anpassen:

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Sie können nach Bedarf auch eine Reihe von Filtern auf den Bericht anwenden:

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Falls Sie diese Daten weiter analysieren müssen, können Sie diesen Bericht in eine XLSX-Datei exportieren. Wählen Sie einfach „Exportieren“ und der Bericht wird heruntergeladen

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Wählen Sie einen der Mitarbeiter aus, und es wird eine detaillierte Ansicht der Zeiterfassung für diesen Mitarbeiter geöffnet. Von diesem Modal aus können Sie direkt auf das Mitarbeiterprofil zugreifen, um den Mitarbeiter bei Bedarf zu kontaktieren.

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Ein Hinweis zu gelöschten Mitarbeitern und ihren Zeiterfassungsdaten

Gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie müssen die Zeiterfassungsdaten von Mitarbeitern 5 Jahre lang gespeichert werden — was wir standardmäßig tun.

Wenn Sie einen Mitarbeiter löschen, folgen wir den Vorgaben, die Sie im Abschnitt der DSGVO, in den Formularstammdaten und in der Wahl, ob Sie statistische Daten einer Person beibehalten/nicht speichern möchten, ausgewählt haben. Emply Konto.

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Das heißt, wenn Sie sich dafür entschieden haben, alle Mitarbeiterdaten vollständig zu löschen, aber später die Zeiterfassungsdaten für den gelöschten Mitarbeiter benötigen, ist die einzige Kennung die Mitarbeiter-ID/Mitarbeiternummer im Compliance-Bericht der Zeiterfassung:

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Ein Hinweis zu Mitarbeitern, die ihre Zeit nicht erfassen müssen

Wir, bei Emply, haben uns zum Ziel gesetzt, unsere Kunden für die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu rüsten, indem wir sicherstellen, dass es eine zuverlässige Methode zur Zeiterfassung sowie eine umsetzbare Methode zur Bewältigung von Arbeitsüberlastung von Mitarbeitern gibt.

Daher haben wir die Zeiterfassung für Mitarbeiter, die keine Zeiten erfassen müssen noch nicht weiterentwickelt. Diese Mitarbeiter werden deshalb im Bericht als nicht-konform erscheinen.

Die gute Nachricht ist, dass wir nach einer Möglichkeit suchen, HR/Admins die Möglichkeit zu geben, festzulegen, ob Mitarbeiter ihre Zeit erfassen müssen oder nicht. Wir werden dies so schnell wie möglich veröffentlichen.

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